Schneiden und Trennen

GÖLZ MS 400 Steintrennmaschine (Nassschneider)
An- und Abtransport

Transportkosten für Anlieferung und Abholung frei Bordsteinkante
werden gesondert berechnet. (Anfahrtspauschale)
Maschinenbruchversicherung
Alle Mietpreise zzgl. Maschinenbruchversicherung
Tagespreise
GÖLZ MS 400
Steintrennmaschine (Nassschneider)
nettobrutto
1 – 3 Tage45 EUR 53,55 EUR
ab 4 Tagen32 EUR38,08 EUR
Diamantscheibenabnutzung pro mm20 EUR 23,80 EUR

Alle Netto-Preise zzgl. 19% MwSt.

Datenblatt zum Download:

Datenblatt Steintrennmaschine (Nassschneider)

Reservierungsanfrage zum Download (PDF):

Für eine verbindliche Reservierungsanfrage füllen Sie bitte unser Online-Reservierungsformular aus.

Alternativ können Sie auch unser PDF-Reservierungsformular downloaden, ausfüllen und an uns zurückmailen.
Die Reservierungsbestätigung folgt in beiden Fällen schnellstmöglich.


Selbstverständlich erhalten Sie weiterhin telefonisch Auskunft über die Geräteverfügbarkeit:

Telefon: 09145 / 575
Mobil 1: 0151 / 58820865
Mobil 2: 0170 / 2719491

Beispielbild:

Mietbedingungen:

▪ Alle genannten Netto-Preise verstehen sich zzgl. 19% MwSt.

Die Maschine muss gereinigt zurück gegeben werden. Andernfalls wird für verschmutzte Maschinen nach Aufwand mit einem Stundenlohn von 80,00 € (netto) bzw. 95,20 € (brutto) pro Stunde zzgl. MwSt. für Reinigungsarbeiten berechnet.

▪ Die Mietzeit von 1 Tag basiert auf einer Normalschicht von 8 Betriebsstunden.

▪ Antransport und Abtransport frei Bordsteinkante werden gesondert berechnet.

▪ Die Maschine wird vollgetankt übergeben und muss auch vollgetankt an uns zurück gegeben werden, ansonsten wird der Kraftstoffverbrauch in Rechnung gestellt. Treib- und Schmierstoffe sind nicht im Mietpreis enthalten und gehen während der Miete zu Lasten des Mieters. Bei Langzeitmieten muss täglich abgeschmiert werden.

▪ Der Mieter hat die Maschine in unbeschädigten und betriebsbereiten Zustand zurückzugeben, andernfalls wird die Reparatur durch den Vermieter oder einer Fachfirma gegen Berechnung ausgeführt.

▪ Reifen- bzw. Kettenschäden sind aus der Maschinenbruchversicherung ausgeschlossen. Das Haftpflichtrisiko ist nicht versichert.

▪ Die Selbstbeteiligung je Schaden liegt bei 2.500 €. Diese wird sofort fällig, wenn der Vermieter für den eingetretenen Schadensfall haften muss.

Bei Diebstahl, Einbruch oder Verlust liegt die Selbstbeteiligung bei 30% vom Neuwert. Die Maschine und das mitgemietete Werkzeug sind so zu sichern, dass kein Diebstahl möglich ist. Loses Zubehör welches nicht an den Lader angebaut ist, ist bei Diebstahl nicht versichert. Bei Verlust haftet der Mieter in voller Höhe. Ansonsten sind jegliche Schäden, die am Mietgegenstand entstehen und die auf ein schuldhaftes Verhalten des Mieters bzw. seiner Erfüllungsgehilfen zurück zu führen sind, nicht versichert und gehen im vollen Umfang zu Lasten des Mieters.

Hinweis: Auf genügend Anhängelast des Zugfahrzeuges ist zu achten! Der Unterzeichner bestätigt, dass er im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für B und BE ist. Bei Selbstabholung ist der Mieter/Fahrer für die Ladungssicherung (Spanngurte, Ketten etc.) selbst verantwortlich.

Die Einweisung erfolgt nach Mietbeginn.

Der Unterzeichnende bestätigt mit seiner Unterschrift die Mietbedingungen und Sicherheitsvorschriften der Maschine gelesen und verstanden zu haben.

Wichtig: Maschinen sowie Kleingeräte aller Art mit einem Wert bis 3.000 € sind nicht versichert. Im Schadensfall werden die Kosten im vollen Umfang zum Neupreis vom Mieter getragen. Der Vermieter empfiehlt eine Erweiterung des Versicherungsschutzes der Betriebs- bzw. Privathaftpflichtversicherung des Mieters, für das angemietete Gerät auf die Dauer der Mietzeit.